Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Sportfreunde,
da ab morgen die Überlastungsstufe erreicht ist, gilt in allen für den Sport relevanten Einrichtungen die „2G–Regel“ und die Pflicht zur Kontakterfassung. Ein negativer Test genügt nicht mehr.
Dies betrifft sämtliche sportliche Veranstaltungen und Angebote im Innenbereich, privat wie öffentlich zugänglich.
Für den Außenbereich gilt: Das Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt legt jeglichen organisierten Sport derzeit als private Zusammenkunft (§ 9 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 SächsCoronaSchVO) aus. Mehr als zwei Ungeimpfte und/oder Nicht-Genesene dürfen sich auch bei Vorliegen eines Negativattests nicht mehr zur gemeinsamen, organisierten Sportausübung treffen. Bei der Ermittlung der Personenzahl (zwei) zählen Geimpfte, Genesene, sowie Kinder bis zum Alter von 16 Jahren und auch die Angehörigen des Hausstands, der Partner und Personen, für die ein Sorge, bzw. Umgangsrecht besteht, nicht mit.
Im organisierten Vereins- bzw. Amateursport dürfen also z.B. weder Trainings- noch Wettkampfveranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als zwei Personen stattfinden, es sei denn sie verfügen über einen „2G-Nachweis“.
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